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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

1.) Die Angebote, Leistungen und Lieferungen des Sozialkaufhauses Zwickau beruhen ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2.) Alle Angebote sind freibleibend bis zum endgültigen Abschluss. Bestellungen sind für das Sozialkaufhaus nur verbindlich, soweit sie diese bestätigt oder durch die Übersendung der Ware diese erfüllt. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Lieferung und Abholung

1.) Lieferung und Abholung erfolgen nach mündlichem, fernmündlichem oder schriftlichem Auftrag. Die Abhol- bzw. Lieferadresse wird bei Auftragserteilung vereinbart.

2.) Mehrkosten durch nachträglich Änderungen seitens des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

3.) Das Sozialkaufhaus wird sich bemühen, hinsichtlich der Art der Lieferung sowie des Anfahrtsweges, Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ist eine Verbringung in die Räumlichkeiten nicht möglich erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“.

4.) Das Sozialkaufhaus haftet nicht für Schäden an der Ware oder auf dem Grundstück, die dadurch entstehen, dass sie auf ausdrücklichen Kundenwunsch nicht LKW-taugliche Wege befahren muss.

5.) Abgeholte Waren (Spenden) gehen in unser alleiniges Eigentum über, ohne dass es hierzu einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf.

6.) Die Entsorgung von Abfällen, nicht brauchbaren Gegenständen etc. erfolgt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Die hierbei anfallenden Gebühren werden lt. Auslage belastet.

7.) Gerät der Käufer mit der Abnahme länger als 14 Tage in Verzug, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Erfüllung des Vertrags verlangen. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers, werden zusätzliche Anlieferungs-/Abholkosten nach Aufwand verlangt.

8.) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Liefer- bzw. Abholfrist durch das Sozialkaufhaus ist der Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

9.) Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Liefer- bzw. Abholpflicht.

III. Berechnung

Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, es gilt jeweils die in unseren Betriebsräumen aushängende, bei Vertragsabschluss aktuelle Preisliste bzw. Preisauszeichnung.

IV. Höhere Gewalt

Für höhere Gewalt – als solche gelten die Umstände der Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

V. Zahlung

1.) Rechnungen des Sozialkaufhauses für Lieferungen und Leistungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar rein netto Kasse.

2.) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes berechnet.

3.) Wir behalten uns vor für Waren und/oder Dienstleistungen, Vorauskasse oder Sicherheiten zu verlangen.

4.) Das Sozialkaufhaus behält sich ausdrücklich die Ablehnung von Schecks und Wechseln vor. Wird ein vom Käufer ausgestellter Scheck von dem bezogenen Institut nicht eingelöst, egal aus welchen Gründen, ist das Sozialkaufhaus berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen und alle daraus resultierenden Kosten zu berechnen.

5.) Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

VI. Gewährleistung

1.) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Waren, technische Angaben und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

2.) Bei dem Kauf von Gebrauchtwaren gewährt das Sozialkaufhaus die gesetzliche Gewährleistung, insofern die Schäden die üblichen Abnutzungs- und Gebrauchsspuren übersteigen. Nutzungsminderungen und Mängel, die bereits im Kaufvertrag aufgeführt sind unterliegen keiner Gewährleistung, da diese bereits im Kaufpreis berücksichtigt wurden und Bestandteil des erworbenden Artikels darstellen.

3.) Der Käufer hat die gekaufte oder gelieferte Ware unverzüglich bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen.

4.) Beanstandungen werden nur berücksichtigt, bei Gebrauchtwaren unmittelbar gegenüber dem Lieferpersonal, bei Neuwaren, wenn Sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich, unter Beifügung von Belegen, erhoben werden. Andernfalls gilt die Ware als akzeptiert.

5.) Die Gewährleistungspflichten beschränken sich nach der Wahl des Sozialkaufhauses auf Ersatzlieferungen, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Voraussetzung für eine Wandlung ist die Vorlage des Kaufvertrages und des Zahlungsbeleges. Bei Mängeln die der Käufer zu vertreten hat, ist sie zu keiner Gewährleistung verpflichtet. Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Sozialkaufhaus gGmbH zurückgesandt werden.

VII. Schadensersatz

Das Sozialkaufhaus haftet bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung besteht nur, soweit der Schaden die Leistungen der Versicherungen übersteigt, jedoch nicht höher, als der reelle Zeitwert. Nicht ersetzt werden entgangene Nutzung und entgangener Gewinn.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1.) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleibt die verkaufte Ware unser Eigentum.

2.) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

3.) Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

4.) Die Ware und die an ihrer Stelle getretenen Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.

IX. Lagerkosten

Bei Selbstabholung des Käufers wird die Ware bis zu 14 Tagen kostenlos gelagert. Danach werden Einlagerungsgebühren in Höhe von 12,00 € pro Quadratmeter Stellfläche je angefangener Kalendermonat berechnet. Überschreiten die Einlagerungsgebebühren, den Warenwert bzw. den an die Sozialkaufhaus gGmbH bezahlten Betrag, so behält sich der Verkäufer vor, die Ware an Dritte zu verkaufen und die Lagerkosten geltend zu machen bzw. zu verrechnen.

X. Abschließende Klauseln

Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Widerspruch gilt auch dann, wenn der Käufer hierfür eine besondere Form vorgeschrieben hat.

XI. Rechtswirksamkeit

Sofern einzelne der vorstehenden Bestimmungen durch Gesetz, Gerichtsbeschluss oder behördliche Anweisung außer Kraft gesetzt sind, gelten die restlichen Bestimmungen dennoch unverändert weiter. In diesem Falle ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem vorgesehenen Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung (einschließlich Scheck und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Sozialkaufhauses in Zwickau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sozialkaufhaus Zwickau
Zwickau, 01.09.2010

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